Übertritt 2023/24
Allgemeine Übertrittsbestimmungen:
Übertritt in die 5. Klasse der Realschule
Durchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
in der Jahrgangsstufe 4 (im Übertrittszeugnis):
• bis 2,66:
Übertritt uneingeschränkt möglich
• in allen anderen Fällen:
Übertritt nach bestandenem Probeunterricht möglich
(d.h. mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3)
Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht entscheiden die Eltern nach Beratung, bei einer 5 oder 6 in mindestens einem der beiden Fächer ist der Übertritt nicht mehr möglich.
Übertritt in die 5. Klasse des Gymnasiums
Durchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
in der Jahrgangsstufe 4 (im Übertrittszeugnis):
• bis 2,33:
Übertritt uneingeschränkt möglich
• in allen anderen Fällen:
Übertritt nach bestandenem Probeunterricht möglich
Weitere Informationsmöglichkeiten:
Das Team der Staatlichen Schulberatungsstelle in Niederbayern für die Grundschulen steht Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.
Ansprechpartner finden Sie unter: Staatliche Schulberatungsstelle für Niederbayern
Für weitere Informationen oder Beratungen stehen Ihnen auch unsere Beratungslehrkraft Frau Verena Brandl sowie Ansprechpartner im Schulamtsbezirk zur Verfügung: Klick hier!