Übertritt 2023/24

Allgemeine Übertrittsbestimmungen:

Übertritt in die 5. Klasse der Realschule

Durchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
in der Jahrgangsstufe 4 (im Übertrittszeugnis):

• bis 2,66:
Übertritt uneingeschränkt möglich

• in allen anderen Fällen:
Übertritt nach bestandenem Probeunterricht möglich
(d.h. mindestens die Noten 3/4 bzw. 4/3)

Bei den Noten 4/4 im Probeunterricht entscheiden die Eltern nach Beratung, bei einer 5 oder 6 in mindestens einem der beiden Fächer ist der Übertritt nicht mehr möglich.

Übertritt in die 5. Klasse des Gymnasiums

Durchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
in der Jahrgangsstufe 4 (im Übertrittszeugnis):

• bis 2,33:
Übertritt uneingeschränkt möglich
• in allen anderen Fällen:
Übertritt nach bestandenem Probeunterricht möglich

Weitere Informationsmöglichkeiten:

Das Team der Staatlichen Schulberatungsstelle in Niederbayern für die Grundschulen steht Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.

Ansprechpartner finden Sie unter: Staatliche Schulberatungsstelle für Niederbayern

Für weitere Informationen oder Beratungen stehen Ihnen auch unsere Beratungslehrkraft Frau Verena Brandl sowie Ansprechpartner im Schulamtsbezirk zur Verfügung: Klick hier!