Die Fachberatung „Kooperation Kindergarten/Schule“ des Staatlichen Schulamtes im Landkreis Kelheim gibt Ihnen wichtige Informationen zum Thema „Ist mein Kind schulfähig?“
im Vorjahr zurückgestellte Kinder
Geburtsdatum:
01.10.2017 – 30.09.2018
Eine weitere Zurückstellung ist nicht möglich.
regulär schulpflichtige Kinder
Geburtsdatum:
01.10.2018 – 30.09.2019
Die Kinder werden an der Grundschule eingeschrieben.
Eine Zurückstellung durch die Schulleitung ist möglich, wenn kein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
Kinder, die schulpflichtig werden können
Geburtsdatum:
01.07.2019 – 30.09.2019
Die Kinder werden an der Grundschule eingeschrieben.
Die Schule berät die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus.
Die Eltern geben bis 10. April eine Erklärung ab, wenn ihr Kind zum kommenden Schuljahr nicht schulpflichtig wird.
auf Antrag schulpflichtige Kinder
Geburtsdatum:
01.10.2019 – 31.12.2019
Die Schulfähigkeit kann überprüft werden.
Nach dem 31. Juli kann ein vorzeitig aufgenommenes Kind nicht mehr abgemeldet werden.
mit Gutachten schulpflichtige Kinder
Geburtsdatum:
ab 01.01.2020
Ein schulpsychologisches Gutachten ist für die Einschulung erforderlich. Eine Ablehnung der Einschulung durch die Schulleitung ist möglich, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.
Zur Schuleinschreibung kommen Sie bitte an dem Ihnen mitgeteilten Termin gemeinsam mit Ihrem Kind und bringen folgende Unterlagen mit:
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Sorgerechtsbeschluss (bei Alleinerziehenden)
- Impfnachweis Masernschutz
- Nachweis der Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt „Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule“
Während eine Lehrerin die Schulfähigkeit Ihres Kindes überprüft, mit ihm spricht, einige Fragen und leichte Aufgaben stellt und ihm das Klassenzimmer zeigt, erledigen Sie die notwendigen Formalitäten.